Läufer laufen dem Greifensee entlang
(Photo: athletix.ch)

Schutzkonzept für Laufveranstaltungen ist online

Ab dem 6. Juni sind in der Schweiz Sportveranstaltungen bis zu 300 Personen wieder erlaubt. Dies bedeutet, dass auch Laufveranstaltungen stattfinden können. Das entsprechende Schutzkonzept ist auf der Verbandswebseite aufgeschaltet.

Mit dem Bundesrats-Entscheid vom 27. Mai kehrt auch im Running-Bereich ein kleines Stück Normalität ein. Ab kommendem Wochenende dürfen Vereine wieder in Grossgruppen Trainings durchführen. Die Regel, dass höchstens fünf Personen zusammen sein dürfen, gilt nicht mehr.

Auch Wettkämpfe sind wieder gestattet, allerdings nur mit einer maximalen Personenzahl von 300. Swiss Runners und Swiss Athletics haben als Branchenvertreter ein Schutzkonzept für die Durchführung von Sportveranstaltungen auf Grundlage der aktuell gültigen Massnamen zur Bekämpfung des Coronavirus erstellt. Dieses wurde an alle Laufveranstalter verschickt und auf der Webseite www.swiss-running.ch aufgeschaltet.

Es ist wichtig, dass Vereine und Veranstalter die geltenden Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) weiterhin strikt einhalten.

Link zum Schutzkonzept für Laufveranstaltungen