(Photo: athletix.ch)

Kleinstwettkämpfe wieder möglich

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 14. April 2021 Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Running-Bereich sind die Lockerungen ein kleiner Lichtblick, die Situation bleibt jedoch weiterhin unbefriedigend.

Folgende Lockerungen wurden vom Bundesrat beschlossen und gelten ab Montag, 19. April 2021:

  • Die Teilnahme an Wettkämpfen ist wieder für alle erlaubt. Allerdings nur bis maximal 15 Personen und unter Einhaltung eines Abstandes von 1,5 m. Damit ist Läuferinnen und Läufern (ohne Kaderstatus) nur eine Teilnahme an Kleinstwettkämpfen möglich.
  • Trainings in Innenräumen sind wieder in Gruppen von maximal 15 Personen wieder erlaubt. Grundsätzlich muss dabei sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.
  • Fitnesszentren können wieder öffnen. Damit sind Krafttrainings in diesen Einrichtungen für alle wieder möglich.
  • An einem Outdoor-Wettkampf von Kaderathleten dürfen 100 Zuschauer vor Ort sein. Diese müssen zwingend sitzen, eine Maske tragen und Abstand halten.

Trainings an der freien Luft – also beispielsweise in Lauftreffs – sind weiterhin in Gruppen bis zu 15 Personen möglich. Weiterhin erlaubt sind zudem Wettkämpfe für Athletinnen und Athleten des nationalen Kaders und für solche mit Jahrgang 2001 und jünger.

Leider hat der Bundesrat keine Angaben zu weiteren Öffnungsschritten gemacht. Solche werden von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig gemacht und kaum vor Mitte Mai bekannt gegeben. Damit ist die Planung der Laufveranstaltungen für die Organisatoren weiter sehr herausfordernd.

Swiss Running fordert die Schweizer Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Alle Beteiligten können mit vorbildlichem Verhalten dazu beitragen, dass sich die aktuelle Lage weiterhin in die gewünschte Richtung entwickelt.

(swr/eig)