Swiss Running setzt sich zusammen mit den Laufveranstaltungen für einen sauberen Sport ein.
Swiss Running und den Organisatoren von Schweizer Laufevents ist es wichtig, dass unsere Sportart fair und ohne verbotene Substanzen praktiziert wird. Uns alle verbindet die Freude am Laufen, welche nicht durch Doping getrübt werden soll. Alle, die an einer Laufveranstaltung teilnehmen, tragen einen Teil der Verantwortung und leisten einen Betrag zu sauberen Sport. Die folgenden Ausführungen und Tipps helfen dir als Läuferin oder Läufer:
Was ist Doping?
Doping ist die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden zur (vorübergehenden) Steigerung der sportlichen Leistung (Duden, 2023). Zuständig für die Beurteilung von Substanzen und Methoden ist die Welt-Anti-Doping Agentur (WADA). Die WADA führt auf ihrer Website eine Liste mit allen verbotenen Substanzen und Methoden. Für Sporttreibende ist es wichtig zu wissen, dass gemäss Anti-Doping-Regeln weitere Tatbestände verboten sind. Beispiele sind der Besitz von oder der Handel mit verbotenen Substanzen oder die Verweigerung einer Dopingkontrolle.
Es gibt auch viele leistungsfördernde Produkte, bei denen es sich nicht um Doping handelt. Zum Beispiel ein Kaugummi, um sich besser konzentrieren zu können oder einen Kaffee, um wach zu werden. Beides kann die Leistung steigern, ist aber nicht verboten.
Was sind die Konsequenzen von Doping?
Doping kann neben rechtlichen auch gesundheitliche Folgen haben. Deshalb ist es auch für Breitensportlerinnen und Breitensportler wichtig, auf die unbewusste Einnahme von verbotenen, leistungsfördernden Substanzen (Doping) zu achten. Denn die Anwendung gewisser verbotener Substanzen kann körperliche und psychische Veränderungen auslösen und zu gesundheitlichen Problemen führen. Insbesondere bei folgenden Kategorien ist Vorsicht geboten:
Medikamente können gemäss Dopingliste verboten sein oder verbotene Substanzen enthalten. Dies können auch freiverkäufliche Medikamente (z.B. gewisse Husten- und Erkältungsmittel) sein. Deshalb empfehlen wir vor einer Anwendung die Medikamente in der Medikamentenabfrage von Swiss Sport Integrity zu prüfen.
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) bzw. Supplemente sollten nur nach individueller Absprache mit Fachpersonen eingesetzt werden. In vielen Fällen sind NEM unnötig, kostspielig und potenziell riskant. Aufgrund von Verunreinigungen oder durch absichtliche Beimischung können verbotene oder gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten sein, ohne dass diese deklariert sind. Bei der Wahl der Produkte ist grösste Vorsicht geboten. SSI rät vom Import bzw. von Onlinebestellungen strengstens ab.
Cannabinoide sind im Wettkampf verboten und können mehrere Tage bis Wochen nach dem Konsum noch bei Dopingkontrollen im Wettkampf nachgewiesen werden. Swiss Sport Integrity empfiehlt daher generell auf den Konsum von Cannabis und CBD-Produkte zu verzichten.
Für wen gelten die Anti-Doping-Regeln und wie wird kontrolliert?
Die Anti-Doping-Regeln gelten für alle Sportlerinnen und Sportler die über einen Verein oder einen Verband Swiss Olympic angeschlossen sind oder an einer Schweizer Laufveranstaltung teilnehmen, die Mitglied bei Swiss Athletics ist. Das sportliche Leistungsniveau, das Alter und die Nationalität spielen keine Rolle. Die Regeln gelten auch für den Breitensport.
Dopingkontrollen werden geplant oder zufällig an Veranstaltungen durchgeführt. Spitzenathletinnen und -athleten können auch Zuhause oder im Trainingslager kontrolliert werden und müssen immer zur Verfügung stehen.
Ein positives Analyseergebnis einer Dopingkontrolle ist nur eine Form des Verstosses der Anti-Doping-Bestimmungen. Andere Verstösse werden im Verdachtsfall durch SSI untersucht und gegebenenfalls sanktioniert.
Was gilt als Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen?
- Positives Analyseergebnis
- Anwendung von Doping
- Verweigerung der Dopingkontrolle
- Verstoss gegen die Meldepflicht
- Unzulässige Einflussnahme
- Besitz von verbotenen Substanzen
- Handel und Inverkehrbringung von verbotenen Substanzen
- Verabreichung von Doping
- Mittäterschaft
- Verbotener Umgang
- Verhinderung von Whistleblowing